CDU Stadtverband Neuruppin
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Verbesserungen für Unternehmen

Homeoffice und Gewerbemieter werden unterstützt

Zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten auf ihrem jüngsten Gipfel eine Sofort-Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 beschlossen. Davon sollen alle profitieren, die im Homeoffice arbeiten. Die Entlastung bedeutet Steuerentlastungen von insgesamt 11,6 Milliarden Euro. Die neuen Abschreibungsregeln sind für die Kosten von Computerhardware wie Druckern, Scannern, Bildschirmen und auch Software gedacht. Die vollständige steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Dies entlastet auch viele Unternehmen, die Homeoffice anbieten, in unserer Region.

Eine weitere Regelung betrifft Gewerbemietverhältnisse. Viele Unternehmen, Einrichtungen und Vereine haben wegen Corona finanzielle Schwierigkeiten und damit Probleme, ihren Mietverpflichtungen nachzukommen. Seit Dezember 2020 wird nun durch eine entsprechende Gesetzesänderung in diesen Fällen eine sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage von Gewerbemietverhältnissen vermutet. Dabei sollen Gewerbemieter vom Vermieter eine Anpassung der Miete an die Umstände der COVID-19-Pandemie wegen Störung der Geschäftsgrundlage verlangen können - wenn die wirtschaftlichen Folgen für Mieter unzumutbar sind. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht. Auch dies kann in bestimmten Fällen eine große Hilfe darstellen.

Sebastian Steineke MdB, Fotograf Tobias KochSebastian Steineke MdB, Fotograf Tobias Koch