CDU setzt bessere Steuerung des Windanlagenzubaus im Bundestag durch
Die Debatte um die notwendige Asylwende hat den auch für Brandenburg wichtigen Beschluss des Bundestages für eine bessere Steuerung des Windenergieanlagenzubaus überlagert. Gerade Brandenburg, wo fast flächendeckend die Teilpläne für den Windenergieanlagenausbau fehlen, profitiert von dem gefundenen Kompromiss. Bei uns in Brandenburg drohte eine Situation, in der Investoren überall Vorbescheide für einen Zubau erhalten und so völlig ungesteuert Windenergieanlagen errichten können. Das Problem wurde durch eine 2022 von der Ampelregierung ins EEG eingeführte Formulierung, dass jegliche Windenergieanlagenzubau im berechtigten öffentlichen Interesse liegt, geschaffen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat daher im Dezember 2024 einen Gesetzentwurf eingebracht, um diesen ungewollten Zubau auszuschließen.
Das Ergebnis im Bundestag: Vorbescheide zum Bau von Windrädern, mit denen den Investoren in einem ersten Schritt die generelle Genehmigungsfähigkeit ihrer Anlagen bestätigt wird, dürfen nicht mehr erteilt werden, wenn die geplanten Windenergieanlagen nicht in einem bestätigten oder geplanten Windeignungsgebiet liegen. Damit wird auch den Forderungen der Bürgermeister im Land Brandenburg Rechnung getragen.
Dazu erklärt der Kreisvorsitzende der CDU OPR Sebastian Steineke:
„Der nun gefundene Kompromiss ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat im März Gesetzeskraft erlangt.
Wir brauchen dennoch weitere Maßnahmen, um die Akzeptanz für die Energiewende aufrechtzuhalten und zu verbessern. Dazu zählt für uns u.a., dass außerhalb von Windeignungsgebieten generell kein Zubau von Windanlagen ermöglicht wird und dass nur Anlagen genehmigt werden, für deren erzeugten Strom ausreichend Netztransportkapazitäten verfügbar sind.“