CDU Stadtverband Neuruppin
Für die Zukunft unserer Heimat sind wir da!

Jens-Peter Golde zur Abwasserentsorgung - MAZ vom 10.01.2013

Die Neuruppiner Regelung privatrechtlicher Entgelte ist für die Bürgerinnen und Bürger optimal. Seit 2007 haben wir konstante Abwasserkosten zu verzeichnen. Zeigen Sie mir einen Zweckverband, der solange konstante Gebühren hat!
Weiterhin sind die Neuruppiner durch die getroffene Regelung der Abwasserbeseitigung nicht von der Altanschließerproblematik betroffen. Bei der Diskussion um die Mehrwertsteuerpflicht wird übersehen, dass die Verwaltung bei der Gebührenkalkulation auch die Mehrwertsteuer berücksichtigen, nicht jedoch ausweisen würde. Die aktuelle Lösung hat zudem den Charme, dass der Vorsteuerabzug möglich ist. Der zusätzliche Erlass einer Regenwassersatzung würde insbesondere die Mieter der Wohnungsbaugesellschaften über die Betriebskostenabrechnung treffen. Daher habe ich mich immer hiergegen ausgesprochen. Solange der Unterhaltungsaufwand für das Regenwassernetz relativ gering ist, ist die praktizierte Mischkalkulation zulässig und stellt für den normalen Haushalt die geringste Belastung dar.