CDU Stadtverband Neuruppin
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Gühlen-Glienicke weiter entwickeln

CDU/FDP Fraktion mit konkreten Vorschlägen für mehr Baugrundstücke

Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist in Neuruppin und den Ortsteilen weiter ungebremst. Fehlende Grundstücke erweisen sich immer wieder als Hemmnisse beim Zuzug, insbesondere auch von Familien im ländlichen Raum. Die CDU/FDP Fraktion verfolgt seit längerer Zeit das Ziel diesen Zustand zu verbessern. Die Grundstücke am Heideweg eignen sich aus Sicht der Fraktion hervorragend, um eine behutsame Entwicklung am Standort Gühlen-Glienicke zu ermöglichen.
 
Dazu erklärt Michael Peter Mitglied der SVV und Ortsvorsteher in Gühlen-Glienicke:
„Die Flächen der Flurstücke 62/11 und 227 befinden sich im Eigentum der Fontanestadt Neuruppin und wurden durch die Gemeinde Gühlen-Glienicke 1993 in die Stadt eingebracht. Vor der Eingemeindung wurde auf diesen Flächen Wohnbebauung geplant. Seit der Eingemeindung liegen diese brach. Im Flächennutzungsplan sind sie als Bauerwartungsland geführt.
 
Die Entwicklung der Flächen ist im Dorfentwicklungsplan DEP 2016 niedergeschrieben worden. Der Ortsbeirat hat wiederholt auf die Notwendigkeit von Entwicklungsmöglichkeiten im Ortsteil aufmerksam gemacht. Im Ortsteil sind keine Immobilien bzw. Wohnbauflächen am Markt. 
Die einzige Möglichkeit, Einfamilienhäuser zu errichten, besteht zurzeit durch Lückenbebauung. Aus Sicht des Ortsbeirates können Strukturen wie z. B. die Feuerwehr oder der Sportverein nur erhalten werden, wenn weiterhin ein Zuzug in den Ort ermöglicht wird.
 
Von möglichen Investoren gab es bereits ein positives Feedback bei Vor-Ort-Gesprächen mit dem Ortsbeirat“.
Sebastian SteinekeSebastian Steineke
Dazu erklärt der Pressesprecher der Fraktion Sebastian Steineke MdB:
„Die CDU/FDP Fraktion möchte mit dieser Beschlussvorlage einen Versuch starten, städtische Grundstücke zu entwickeln und bietet erstmals ein konkretes Projekt an. Durch die vorgeschlagene „Vergabe nach Projekt“ kann die Kommune ihre Interessen bestmöglich umsetzen, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Dies spart auch Kapazitäten in der Verwaltung. Gerade bei einem solchen Leuchtturmprojekt für den ländlichen Raum ist es aus Sicht unserer Fraktion wichtig, besonderes Augenmerk auf ökologisches Bauen zu legen“.
 
Zum Hintergrund.
Die Konzeptvergabe 
Im Rahmen von Konzeptvergaben werden kommunale Grundstücke nicht ausschließlich zum Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des Nutzungskonzeptes unter Bewertung des Erfüllungsgrades der vorgegeben ökologischen, sozialen, wohnungs- und städtebaulichen Kriterien in Erbpacht vergeben oder veräußert. 
Soweit bei der Veräußerung oder Verpachtung des kommunalen Grundstücks nicht die von dem Europäischen Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen für ein formales Vergabeverfahren betroffen sind, also die Kommune vor allem selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Grundstücksnutzung erzielt, kann die Kommune das Grundstück vergaberechtsfrei veräußern oder verpachten. Sie kann in diesen Fällen aber durchaus die geplante Veräußerung oder Verpachtung in Anlehnung an formale Vergabeverfahren öffentlich oder beschränkt ausschreiben. Etabliert hat sich in diesen Fällen die Anhandgabe.